Darf ich Tiere jagen und Fallen bauen? (in Deutschland)
Du willst Fallen bauen und Tiere jagen? Grundsätzlich ist das Jagen in Deutschland strengstens verboten. Per Gesetz darfst du keine Wirbeltiere töten.
Von Martin Gebhardt. Schaue auf meine “Über mich”-Seite und abonniere meinen Newsletter.
👉 Das Wichtigste in Kürze
- Das Jagen ohne Erlaubnis in Deutschland ist strengstens verboten. Du darfst keine Wirbeltiere töten, verfolgen oder aufscheuchen.
- Das Jagen ist mit jeder Waffe, die du schleuderst oder schießt und mit jeder fliegenden Waffe verboten.
- Wilderei, also das unerlaubte Jagen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren Haft.
- Das Mitnehmen von Geweihen, Knochen und Federn ist nach dem Jagdrecht streng genommen Wilderei.
- Du darfst keine Fallen stellen, um Tiere zu fangen. Sollte ein Tier durch die Falle zu Schaden kommen, ist das Wilderei und eine Straftat.
- Das Jagen von Reptilien, Amphibien, Schnecken und Insekten ist sehr eingeschränkt. Die meisten Tiere darfst du nicht fangen, verletzen oder töten.
Du willst Fallen bauen und Tiere jagen?
Dann bist du hier genau richtig.
Ich erläutere dir, was du darfst und was nicht.
Darf jeder in Deutschland Tiere jagen?
Grundsätzlich ist das Jagen ohne Erlaubnis in Deutschland strengstens verboten. Per Gesetz darfst du keine Wirbeltiere töten, sie verfolgen oder aufscheuchen. Gejagt werden darf ein Befugter in Deutschland ausschließlich in ausgewiesenen Gebieten, den Jagdbezirken. Das regelt das Bundesjagdgesetz.
Hierbei ist es übrigens egal, für welche Waffe du dich entscheidest.
Du darfst weder:
- deine bloßen Hände,
- ein Messer,
- einen selbst gebauten Speer,
- ein Gewehr,
- Pfeil und Bogen,
- noch Blasrohre,
- Steinschleudern oder
- sonstige Waffen verwenden,
um zu jagen.
Hierbei gibt es im Allgemeinen keine Ausnahme – das Jagen ist mit jeder Waffe, die du schleuderst oder schießt und mit jeder fliegenden Waffe verboten.
Tipp: Wenn du Bild für Bild wissen willst, wie du einen Speer zum Fischen baust, empfehle ich dir mein leicht zu verstehendes E-Book. Natürlich nur zu Übungszwecken.
Bonus: Zu diesem Ratgeber gibt es auch den passenden Podcast. Höre dir hier alles zum Outdoor-Recht an.
Der Begriff "Jagen"
Der Begriff Jagen beschreibt das Fangen, das Nachstellen, das Aneignen, das Aufsuchen und das Erlegen von Tieren, hauptsächlich jedoch Wild, durch einen Jäger.
Ein Jäger ist eine Person, die einen Jagdschein besitzt.
Personen, die ohne Jagdschein auf die Jagd gehen, also unerlaubt jagen, werden als Wilderer bezeichnet.
Was ist ein Wilderer?
Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch, § 292 Jagdwilderei:
Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
- dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
- eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie du siehst, ist Wilderei eine ernste Sache. Es droht sogar Gefängnis.
Und in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren Haft. Besonders schwere Fälle sind, wenn die Jagd
- gewerbs- oder gewohnheitsmäßig
- zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
- von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.
Achtung, was viele nicht wissen: Auch das Mitnehmen von Geweihen / Gehörnen / Hörnern, Knochen und Federn ist nach dem Jagdrecht streng genommen Wilderei.
Lass uns das Thema kurz anschauen.
Darf ich einen Schädel aus dem Wald mitnehmen?
Generell darf nur der jagdausübungsberechtigte Jäger Wild und Teile vom Wild in seinem Revier mitnehmen. Menschen, die dennoch einen Schädel aus dem Wald mitnehmen, begehen eine Straftat, denn das zählt als Wilderei.
Das steht in § 292 StGB - Jagdwilderei Absatz 1 Punkt 2. Mit „Sachen die dem Jagdrecht unterliegen“ gehören auch Knochen oder Geweihe von Wild.
Das Aneignungsrecht von Schädeln haben nur die dort zur Jagdausübung berechtigten Personen.
Aber: wer aneignen darf, darf auch überlassen. Du kannst also den jagdausübungsberechtigten Jäger fragen, ob du den Schädel behalten darfst.
Achtung, der Förster (der den Wald anbaut) hat kein Aneignungsrecht, außer er ist gleichzeitig der Jäger.
Nur Jäger (die dazu in dem betreffenden Revier die Jagd auch ausüben dürfen) haben das Recht sich Wild anzueignen. Niemand sonst.
Jagdschein erwerben
Die einzige Ausnahme diesbezüglich sind Personen, die einen gültigen Jagdschein und je nach Waffenart auch den entsprechenden Waffenschein besitzen.
In Deutschland kostet die Ausbildung zum Jäger inklusive Jagdschein in etwa zwischen € 1.000,- und € 3.000,-.
Außerdem musst du mindestens 18 Jahre alt sein, um den Jagdschein zu machen.
Ist Fallen stellen erlaubt?
Vielleicht denkst du jetzt, dass es ja noch eine andere Möglichkeit gibt.
Aber da muss ich dich enttäuschen.
Du darfst auch keine Fallen stellen, um die Tiere, deine Beute, dann wieder freizulassen. Und auch dann nicht, um nur einmal zu schauen, ob etwas „anbeißt“.
Versteh mich nicht falsch. Natürlich spricht nichts dagegen, wenn du Fallen baust, um zu üben und deine Fähigkeiten auszubauen.
Dann musst du deine Fallen aber, bevor du gehst, wieder entschärfen.
Du kannst sie natürlich so weit stehen lassen, dass du beim nächsten Mal wieder ohne Weiteres weiterüben kannst.
Allerdings darf kein Tier durch die Falle zu Schaden kommen. Sollte dies doch passieren, ist das Wilderei und in diesem Sinne nach Paragraf 292 des Deutschen Strafgesetzbuches eine Straftat.
Wie steht es um Reptilien, Amphibien, Schnecken und Insekten?
Erst einmal gilt: alles, was auf der roten Liste steht, darfst du nie jagen, töten oder essen.
Reptilien: Dies sind alles bedrohte Tierarten und daher darfst du diese grundsätzlich nicht jagen. Es droht bei streng oder besonders geschützten Reptilien ein Bußgeld bis 50.000 Euro je nach Bundesland.
Amphibien: Besonders geschützte Amphibien töten oder verletzen wird mit bis zu 50.000 Euro je nach Bundesland geahndet. Sämtliche Amphibien, die in Europa leben, sind im Naturschutzgesetz als „besonders schützenswert“ klassifiziert. Es ist streng verboten, Tiere dieser Spezies zu fangen, zu stören, ihren Lebensraum zu zerstören oder gar die Tiere selbst zu töten.
Schnecken: Streng oder besonders geschützte Schnecken bzw. Muscheln töten oder verletzen wird mit bis zu 50.000 Euro je nach Bundesland geahndet. Und das ist zum Beispiel die bekannte Weinbergschnecke. Diese zählt zu den gefährdeten Arten und steht daher unter Naturschutz.
Insekten: Auch bei den Insekten gibt es geschützte Arten, die man weder töten noch verletzen darf. Je nach Bundesland drohen Strafen bis zu 65.000 Euro. Besonders geschützte Insekten sind zum Beispiel alle heimischen Bienen und Hummeln, der Schwalbenschwanz, die Gottesanbeterin und der Goldkäfer. Streng geschützte Insekten sind zum Beispiel die Zwerglibelle, die Heideschrecke oder der Eichenbunt-Käfer.
Wie du siehst, ist auch bei Reptilien, Amphibien, Schnecken und Insekten das Jagen sehr eingeschränkt. Die meisten Tiere darfst du nicht fangen, verletzen oder töten.
Erzähle gern von deinen Erfahrungen.
Hast du einen Jagdschein? Möchtest du in der Zukunft einen solchen machen?
Berichte gern in den Kommentaren darüber.
P. S. Du suchst die hochwertigste Outdoor-Ausrüstung? Dann gehts hier zu den Kaufratgebern. Finde hier meine Liste zur eigenen Ausrüstung, die ich regelmäßig nutze.
Quellenangaben
https://de.wikipedia.org/wiki/Wilderei
https://dejure.org/gesetze/StGB/292.html
https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz/
Autor des Ratgebers
Martin Gebhardt
Hey, ich bin Martin und ich bin Wildnis-Mentor. Auf meinem Blog lernst du die Basics sowie zahlreiche Details zum Outdoor-Leben. Schnapp dir meine 35 einfach umsetzbaren Survival-Hacks, um ab morgen nicht mehr planlos im Wald zu stehen. Lies mehr über mich auf meiner “Über mich”-Seite.
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