Kategorie: Gesetze | 2 Kommentare
Von Martin Gebhardt. Schaue auf seine “Über mich”-Seite und abonniere seinen Newsletter.
Wir Bushcrafter lieben das Lagerfeuer und brauchen Bauholz für unser Camp.
Doch darfst du einfach so Äste und Stöcke im Wald sammeln? Diese Frage will ich nun klären, fangen wir an und bringen Licht ins Dunkle!
Der Wald ist kein rechtsfreier Raum und es gibt Regeln, an die sich Bushcrafter und Survivalisten halten müssen.
Grundsätzlich gehören die Bäume und das Holz in einem Wald dem Grundeigentümer.
Ich weiß, das klingt verrückt. Ich dachte früher, dass viele Wälder niemanden gehören. Aber Fakt ist, dass wirklich jeder deutsche Wald einen Besitzer hat!
Eigentümer kann sein:
Und nicht nur die Bäume gehören dem Besitzer, sondern alles andere in dem Wald auch (z. B. Tannenzapfen, Pilze, Rinde, Federn, Geweihe, Pflanzen).
Noch ein wichtiger Punkt für uns Waldläufer:
totes Holz am Boden und am Baum (Totholz) gehört dem Eigentümer.
Totholz ist ein wichtiger Bestandteil im Naturschutz und wird für einen guten Mutterboden mit Absicht liegen gelassen. Außerdem ist es ein wertvoller Lebensraum für Kleintiere. Du siehst: auch das Totholz wird gebraucht. Ob du Totholz am Baum oder auf dem Boden sammeln darfst, klären wir als nächstes.
Erst mal die schlechte Nachricht: Grundsätzlich darfst du kein Holz, keine Äste sowie Zweige aus dem Wald sammeln und mitnehmen. Egal, ob es auf dem Boden liegt oder an Bäumen hängt.
Es gibt jedoch Ausnahmen für das “Leseholz”.
Leseholz ist Holz, das von selbst zu Boden gefallen ist. Es ist totes, morsches, abgefaultes und dürres Holz. Es ist Holz, welches nicht für den Verkauf bestimmt ist. Meist zählen auch Zapfen und Rinde dazu. Einige Bundesländer haben zum Leseholz spezielle Gesetze, die das Nutzen und Sammeln erlauben.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Gesetze (hauptsächlich die Landeswaldgesetze) mit dem Hinweis aufgelistet, ob du Holz (Leseholz) in deinem Bundesland sammeln darfst.
Achtung!
Bundesland und Gesetz | Aussage zum Holz sammeln, Stand September 2019 |
---|---|
Baden-Württemberg: LWaldG BW | § 40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen, Abs. 1: Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern. |
Bayern: Leseholzordnung im Bayerischen Staatswald | Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestattet unter den nachfolgenden Einschränkungen jedermann, sich unentgeltlich in Wäldern im Alleineigentum des Freistaates Bayern Leseholz für den Eigenbedarf anzueignen. Leseholz im Sinne dieser Bekanntmachung ist a) das im Walde von selbst zu Boden gefallene, dürre oder angefaulte, nicht für den Verkauf bestimmte Holz, b) das vom Waldeigentümer oder seinen Beauftragten nach Aufarbeitung zurückgelassene und nicht für den Verkauf bestimmte Holz oder Reisig, c) die am Boden liegende Rinde und die Zapfen. |
Berlin: LWaldG B | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Brandenburg: LWaldG BB | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Bremen: BremWaldG | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Hamburg: LWaldG HH | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Hessen: HWaldG | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Mecklenburg-Vorpommern: § 31 Aneignung von Walderzeugnissen |
§ 31 Aneignung von Walderzeugnissen, Absatz 4: Holz darf im Staatswald für den eigenen Bedarf gesammelt werden, wenn es sich um zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Holz unter zehn Zentimeter Durchmesser handelt, solange eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft hierdurch nicht gefährdet wird. |
Niedersachsen: NWaldLG | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Nordrhein-Westfalen: LFoG NRW | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Rheinland-Pfalz: LWaldG RLP | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Saarland: LWaldG SL | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Sachsen: SächsWaldG | § 14 Aneignung von Waldfrüchten, Blumen und Kräutern, Abs. 1: Wildwachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. |
Sachsen-Anhalt: LWaldG SA | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Schleswig-Holstein: LWaldG SH | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Thüringen: ThürWaldG | § 15 Forstliche Nebennutzungen und Aneignung von Walderzeugnissen, Abs. 4: Im Staatswald ist das Sammeln von dürrem oder abgefaultem Leseholz zulässig. |
Fazit: Wenn du nun in einem Bundesland lebst, was keine spezielle Regelung besitzt, brauchst du streng genommen eine Genehmigung.
Du musst also damit rechnen, dass - wenn es hart auf hart kommt - du zur Verantwortung gezogen wirst.
Aber lies weiter und wir klären noch wie die Praxis aussieht, wenn du doch Äste sammelst ohne Genehmigung.
Achtung, ich bin kein Rechtsexperte und teile dir hier nur meine Erfahrung mit. Du handelst in eigener Verantwortung, siehe mein Haftungsausschluss.
Hier meine Erfahrung: Am Boden liegende Äste, Rinde und Holz kannst du in geringen Mengen zum Eigengebrauch sammeln. Die wenigsten Förster oder Eigentümer werden etwas dagegen haben. Achte aber darauf, dass es nur kleine Mengen sind und dass diese für dich selbst bestimmt sind. Als Bushcrafter orientierst du dich an der „Handstraußregelung“. Das sind also ungefähr 1-2 Hände voll.
Was du überhaupt nicht darfst:
Wir Bushcrafter lieben das trockene und tote Holz an den Stämmen von Bäumen. Wie du sicher weißt, ist dies auch an feuchten Tagen das trockenste Holz, das du finden kannst. Das Holz auf dem Boden ist bei Regen nicht zu gebrauchen.
Wie sieht es mit diesem Holz aus? Darfst du es absägen oder abbrechen?
Nein, leider muss ich dich enttäuschen. Dieses Holz darfst du nicht sammeln. Denn das Abreißen von Ästen ist nicht erlaubt. Leseholz ist nur Holz, das selbst vom Baum abgefallen ist.
Nein, nicht ohne Genehmigung.
Das Fällen und Beseitigen von Bäumen in Wäldern und Naturschutzgebieten ist eine Ordnungswidrigkeit.
Für das Fällen musst dabei mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro (ein Baum im Hamburg z. B., Quelle) rechnen. Bei mehrenen Bäumen sogar eine Geldbuße bis 100.000 €.
Nimmst du auch noch den Baum mit aus dem Wald, begehst du eine Straftat (Diebstahl) und musst mit einer Anzeige rechnen.
Holzdiebstahl ist, wenn du ohne Holzsammelschein im großen Stil Holz sammelst und aus dem Wald nimmst.
Dieser Diebstahl wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahre bestaft.
Förster und Polizei statten dafür gefällte Bäume mit einem GPS-Sender im Holz aus. Das Signal sendet sofort einen Alarm wenn der Sender sich in Bewegung setzt.
Holzklau ist ein riesiges Problem in Deutschland. Der Schaden liegt ungefähr bei 1 Million Euro im Jahr.
Ich empfehle dir, dich auch in andere Gesetze einzulesen und dir einen Überblick zu verschaffen.
Hier meine Empfehlung an Ratgeber-Artikeln:
Du wirst dich jetzt sicher fragen, was überhaupt in Deutschland legal ist, oder? Kannst du als Bushcrafter/Survivalist aktiv dein Hobby ausüben und trainieren?
Deine Fragen sind berechtigt, denn streng genommen ist es verboten Holz zu sammeln. Außer du hast das Glück und wohnst in einem der Bundesländer, in denen du Leseholz sammeln darfst.
In allen anderen Bundesländern brauchst du eine Genehmigung oder musst hoffen, dass der Inhaber, der Förster oder die Aufsichtsperson, dass Sammeln und Verwenden von Totholz dulden.
Was hältst du von den Gesetzen in Deutschland? Sind sie berechtigt, wenn man sich vorstellt, dass jeder im Wald ohne Begrenzung Holz sammeln dürfte?
Oder sind die Gesetze übertrieben und ist vieles zu bürokratisch?
https://www.forstpraxis.de/was-ist-im-wald-verboten-was-erlaubt/
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/brennholz-sammeln-102.html
https://www.polizei-dein-partner.de/themen/umwelt/detailansicht-umwelt/artikel/vorsicht-beim-waldspaziergang.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/UnserWaldneu.pdf?__blob=publicationFile
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