Darf ich Äste und Holz im Wald sammeln? (für Feuerholz, Bauholz, Schnitzholz)
Äste und Stöcke im Wald sammeln für Bushcraft / Survival - ist das erlaubt? Der Artikel klärt dich auf und du wirst lernen, ob es verboten ist Holz zu sammeln.
Von Martin Gebhardt. Schaue auf meine “Über mich”-Seite und abonniere meinen Newsletter.
👉 Das Wichtigste in Kürze
- Die Bäume und das Holz in einem Wald gehören grundsätzlich dem Grundeigentümer, das kann eine Gemeinde, ein privater Waldbesitzer, eine Kommune, das Bundesland, Universitäten, Kirchen oder der Bund sein.
- Generell darfst du in Deutschland kein Holz, keine Äste sowie Zweige aus dem Wald sammeln und mitnehmen. Jedoch dürfen in manchen Bundesländern geringe Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden.
- Leseholz, das von selbst zu Boden gefallen ist, darf in einigen Bundesländern gesammelt werden, aber nur aus Staatswäldern und nur für den Eigenbedarf.
- Das Fällen und Beseitigen von Bäumen in Wäldern und Naturschutzgebieten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.
- Holzdiebstahl, also das Sammeln von Holz im großen Stil ohne Holzsammelschein, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
- Das Sammeln und Verwenden von Totholz wird in der Praxis oft geduldet, solange es sich um geringe Mengen für den Eigengebrauch handelt.
Als begeisterte Camper, Bushcrafter und Outdoor-Liebhaber kennen wir alle die Freude und die Notwendigkeit, ein Lagerfeuer zu entfachen und Bauholz für unser Camp oder zum Schnitzen zu besorgen.
Doch dürfen wir einfach so Äste und Stöcke im Wald sammeln?
Die Frage, ob man Holz aus dem Wald mitnehmen darf, sorgt immer wieder für Unsicherheit.
Nach über 10 Jahren intensiver Erfahrung im Bereich Bushcraft und Survival möchte ich heute Klarheit schaffen und euch zeigen, wie ihr legal und verantwortungsbewusst handeln könnt.
Wem gehören die Bäume und das Holz?
Der Wald ist kein rechtsfreier Raum und es gibt Regeln, an die sich Bushcrafter und Survivalisten halten müssen.
Grundsätzlich gehören die Bäume und das Holz in einem Wald dem Grundeigentümer.
Ich weiß, das klingt verrückt. Ich dachte früher, dass viele Wälder niemanden gehören. Aber Fakt ist, dass wirklich jeder deutsche Wald einen Besitzer hat!
Eigentümer kann sein:
- die Gemeinde
- ein privater Waldbesitzer
- eine Kommune / Stadt
- das Bundesland
- Universitäten
- Kirchen
- der Bund
Und nicht nur die Bäume gehören dem Besitzer, sondern alles andere in dem Wald auch (z. B. Tannenzapfen, Pilze, Rinde, Federn, Geweihe, Pflanzen).
Noch ein wichtiger Punkt für uns Waldläufer:
totes Holz am Boden und am Baum (Totholz) gehört dem Eigentümer.
Totholz ist ein wichtiger Bestandteil im Naturschutz und wird für einen guten Mutterboden mit Absicht liegen gelassen. Außerdem ist es ein wertvoller Lebensraum für Kleintiere. Du siehst: auch das Totholz wird gebraucht. Ob du Totholz am Baum oder auf dem Boden sammeln darfst, klären wir als Nächstes.
Darf ich Holz im Wald sammeln?
Grundsätzlich darfst du in Deutschland kein Holz, keine Äste sowie Zweige aus dem Wald sammeln und mitnehmen. Egal, ob es auf dem Boden liegt oder an Bäumen hängt. Jedoch dürfen in manchen Bundesländern geringe Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden.
Und es gibt Ausnahmen für das "Leseholz".
Was ist Leseholz? Darf man Holz im Wald sammeln?
Leseholz ist Holz, das von selbst zu Boden gefallen ist. Es ist totes, morsches, abgefaultes und dürres Holz. Es ist Holz, welches nicht für den Verkauf bestimmt ist. Meist zählen auch Zapfen und Rinde dazu. Einige Bundesländer haben zum Leseholz spezielle Gesetze, die das Nutzen und Sammeln erlauben.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Gesetze (hauptsächlich die Landeswaldgesetze) mit dem Hinweis aufgelistet, ob du Holz (Leseholz) in deinem Bundesland sammeln darfst.
Achtung!
- Leseholz aus Privatwäldern darf nur mit Genehmigung entnommen werden!
- Leseholz, wenn es erlaubt ist zu sammeln, darf dann nur aus Staatswäldern genutzt und mitgenommen werden!
Bundesland und Gesetz | Aussage zum Holz sammeln, Stand September 2019 |
---|---|
Baden-Württemberg: LWaldG BW | § 40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen, Abs. 1: Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern. |
Bayern: Leseholzordnung im Bayerischen Staatswald | Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestattet unter den nachfolgenden Einschränkungen jedermann, sich unentgeltlich in Wäldern im Alleineigentum des Freistaates Bayern Leseholz für den Eigenbedarf anzueignen. Leseholz im Sinne dieser Bekanntmachung ist a) das im Walde von selbst zu Boden gefallene, dürre oder angefaulte, nicht für den Verkauf bestimmte Holz, b) das vom Waldeigentümer oder seinen Beauftragten nach Aufarbeitung zurückgelassene und nicht für den Verkauf bestimmte Holz oder Reisig, c) die am Boden liegende Rinde und die Zapfen. |
Berlin: LWaldG B | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Brandenburg: LWaldG BB | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Bremen: BremWaldG | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Hamburg: LWaldG HH | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten! |
Hessen: HWaldG | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten. |
Mecklenburg-Vorpommern: § 31 Aneignung von Walderzeugnissen |
§ 31 Aneignung von Walderzeugnissen, Absatz 4: Holz darf im Staatswald für den eigenen Bedarf gesammelt werden, wenn es sich um zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Holz unter zehn Zentimeter Durchmesser handelt, solange eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft hierdurch nicht gefährdet wird. |
Niedersachsen: NWaldLG Als PDF-Download |
Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten. |
Nordrhein-Westfalen: LFoG NRW | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten. |
Rheinland-Pfalz: LWaldG RLP | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten. |
Saarland: LWaldG SL | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten. |
Sachsen: SächsWaldG | § 14 Aneignung von Waldfrüchten, Blumen und Kräutern, Abs. 1: Wildwachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. |
Sachsen-Anhalt: LWaldG SA | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten. |
Schleswig-Holstein: LWaldG SH | Keine besondere Regelung. Holz sammeln ohne Genehmigung verboten. |
Thüringen: ThürWaldG | § 15 Forstliche Nebennutzungen und Aneignung von Walderzeugnissen, Abs. 4: Im Staatswald ist das Sammeln von dürrem oder abgefaultem Leseholz zulässig. |
Fazit: Wenn du nun in einem Bundesland lebst, was keine spezielle Regelung besitzt, benötigst du streng genommen eine Genehmigung.
Du musst also damit rechnen, dass - wenn es hart auf hart kommt - du zur Verantwortung gezogen wirst.
Aber lies weiter und wir klären noch, wie die Praxis aussieht, wenn du doch Äste sammelst ohne Genehmigung.
Wie sieht die Praxis aus?
Als Erstes: ich bin kein Rechtsexperte und teile dir hier nur meine Erfahrung mit. Du handelst immer in eigener Verantwortung, siehe mein Haftungsausschluss.
Hier meine Erfahrung: Am Boden liegende Äste, Rinde und Holz kannst du in geringen Mengen zum Eigengebrauch sammeln. Die wenigsten Förster oder Eigentümer werden etwas dagegen haben. Achte aber darauf, dass es nur kleine Mengen sind und dass diese für dich selbst bestimmt sind. Als Bushcrafter orientierst du dich an der "Handstraußregelung". Das sind also ungefähr 1-2 Hände voll.
Was du überhaupt nicht darfst:
- ein Weiterverkauf von Holz ohne Genehmigung
- das Fällen von Bäumen, das Abschneiden oder Abreißen von Ästen
- in Naturschutzgebieten darfst du überhaupt kein Holz sammeln
Darf ich Trockenholz von Bäumen sammeln? Darf man Totholz aus dem Wald mitnehmen?
Wir Bushcrafter lieben das trockene und tote Holz an den Stämmen von Bäumen. Wie du sicher weißt, ist dies auch an feuchten Tagen das trockenste Holz, dass du finden kannst. Das Holz auf dem Boden ist bei Regen nicht zu gebrauchen.
Wie sieht es mit diesem Holz aus? Darfst du es absägen oder abbrechen?
Nein, leider muss ich dich enttäuschen.
Holz, welches fest an Bäumen ist, darfst du nicht sammeln. Das Abreißen von Ästen ist nicht erlaubt. Leseholz ist nur Holz, das selbst vom Baum abgefallen ist.
Darf ich Bäume fällen (z. B. für mein Shelter)?
Nein, nicht ohne Genehmigung.
Das Fällen und Beseitigen von Bäumen in Wäldern und Naturschutzgebieten ist eine Ordnungswidrigkeit.
Für das Fällen musst du dabei mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 € (ein Baum in Hamburg z. B.) rechnen. Bei mehreren Bäumen sogar eine Geldbuße bis 100.000 €.
Nimmst du auch noch den Baum mit aus dem Wald, begehst du eine Straftat (Diebstahl) und musst mit einer Anzeige rechnen.
Hier habe ich für dich noch eine Tabelle mit den Bußgeldern.
Diese Bußgelder können erhoben werden, wenn du unerlaubt Bäume beseitigst, fällst oder beschädigst.
Bundesland | ein Baum | mehrere Bäume |
---|---|---|
Baden-Württemberg | keine Angabe | keine Angabe |
Bayern | 50 - 5.000 € | / |
Berlin | keine Angabe | keine Angabe |
Brandenburg | 50 - 10.000 € | / |
Bremen | 50 - 5.000 € | 200 - 20.000 € |
Hamburg | 50 - 50.000 € | 50 - 50.000 € |
Hessen | keine Angabe | keine Angabe |
Mecklenburg-Vorpommern | 50 - 5.000 € | 75 - 100.000 € |
Niedersachsen | 100 - 12.500 € | 1.250 - 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 40 - 7.500 € | 750 - 12.500 € |
Rheinland-Pfalz | keine Angabe | keine Angabe |
Saarland | 50 - 7.500 € | 1.000 - 10.000 € |
Sachsen | 50 - 5.000 € | 250 - 15.000 € |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | keine Angabe | keine Angabe |
Thüringen | / | 500 - 25.000 € |
Und in einem Naturschutzgebiet ist das Fällen eines Baumes erst recht verboten.
Dort steht im "Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG § 39 Absatz 1":
Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.... Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Was ist Holzdiebstahl?
Holzdiebstahl ist, wenn du ohne Holzsammelschein im großen Stil Holz sammelst und aus dem Wald nimmst.
Dieser Diebstahl wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahre bestraft.
Förster und Polizei statten dafür gefällte Bäume mit einem GPS-Sender im Holz aus. Das Signal sendet sofort einen Alarm, wenn der Sender sich in Bewegung setzt.
Holzklau ist ein riesiges Problem in Deutschland. Der Schaden liegt ungefähr bei 1 Million Euro im Jahr.
Weitere Information zu Gesetzen
Ich empfehle dir, dich auch in andere Gesetze einzulesen und dir einen Überblick zu verschaffen.
Hier meine Empfehlung an Ratgeber-Artikeln:
- Überblick: Ist Bushcraft legal? [Feuer, Zelten, Lager, Jagen, Angeln]
- Ist ein Feuer im Wald erlaubt? (in Deutschland)
- Ist schlafen im Wald erlaubt? [Strafen und Alternativen]
- Darf ich Tiere jagen und Fallen bauen? (in Deutschland)
Zusammenfassung
Du wirst dich jetzt sicher fragen, was überhaupt in Deutschland legal ist, oder? Kannst du als Bushcrafter/Survivalist aktiv dein Hobby ausüben und trainieren?
Deine Fragen sind berechtigt, denn streng genommen ist es verboten Holz zu sammeln. Außer du hast das Glück und wohnst in einem der Bundesländer, in denen du Leseholz sammeln darfst.
In allen anderen Bundesländern benötigst du eine Genehmigung oder musst hoffen, dass der Inhaber, der Förster oder die Aufsichtsperson, das Sammeln und Verwenden von Totholz dulden.
Bonus: Zu diesem Ratgeber gibt es auch den passenden Podcast. Höre dir hier alles zum Outdoor-Recht an.
Was hältst du von den Gesetzen in Deutschland? Sind sie berechtigt, wenn man sich vorstellt, dass jeder im Wald ohne Begrenzung Holz sammeln dürfte?
Oder sind die Gesetze übertrieben und ist vieles zu bürokratisch?
Fragen und Antworten (Q&A) zum Thema
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Quellenangaben
https://www.forstpraxis.de/was-ist-im-wald-verboten-was-erlaubt/
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/brennholz-sammeln-102.html
https://www.polizei-dein-partner.de/themen/umwelt/detailansicht-umwelt/artikel/vorsicht-beim-waldspaziergang.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/UnserWaldneu.pdf?__blob=publicationFile
Autor des Ratgebers
Martin Gebhardt
Hey, ich bin Martin und ich bin Wildnis-Mentor. Auf meinem Blog lernst du die Basics sowie zahlreiche Details zum Outdoor-Leben. Schnapp dir meine 35 einfach umsetzbaren Survival-Hacks, um ab morgen nicht mehr planlos im Wald zu stehen. Lies mehr über mich auf meiner “Über mich”-Seite.
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